Diese AGB ergänzen den individuellen Betreuungsvertrag. Maßgeblich sind außerdem die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die einschlägigen Vorgaben des zuständigen Jugendamts.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Kindertagespflege Sternenhüpfer, Tübinger Straße 93, 72666 Neckartailfingen.
Grundlage der Betreuung ist der zwischen den Sorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson geschlossene Betreuungsvertrag. Die Bestimmungen des Betreuungsvertrags, die gesetzlichen Vorschriften und die Vorgaben des zuständigen Jugendamts bleiben unberührt.
Bei Abweichungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Individuelle Vereinbarungen im Betreuungsvertrag haben Vorrang, soweit gesetzlich zulässig.
2. Betreuungsangebot und Betreuungszeiten
Sternenhüpfer bietet Kindern eine verlässliche, altersgerechte und familiennahe Betreuung in einer geschützten Umgebung.
Die vereinbarten Betreuungstage und Betreuungszeiten werden im Betreuungsvertrag festgelegt. Die Eltern verpflichten sich, die vereinbarten Bring- und Abholzeiten einzuhalten.
Abweichungen von den vereinbarten Zeiten sind rechtzeitig mit der Kindertagespflegeperson abzustimmen. Eine Betreuung außerhalb der vereinbarten Zeiten kann nicht ohne vorherige Zustimmung vorausgesetzt werden.
Die Übergabe des Kindes erfolgt grundsätzlich persönlich zwischen den Sorgeberechtigten oder einer zuvor bevollmächtigten Person und der Kindertagespflegeperson.
3. Pädagogische Betreuung und Aufsicht
Die Kindertagespflegeperson betreut die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren individuellen Bedürfnissen sowie im Rahmen der geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Ziel ist es, die Entwicklung des Kindes zu fördern, seine Selbstständigkeit zu stärken und einen sicheren, wertschätzenden und liebevollen Betreuungsalltag zu ermöglichen.
Die Aufsicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Kindertagespflegeperson und endet mit der Übergabe an die Sorgeberechtigten oder eine berechtigte Abholperson.
Die Eltern informieren die Kindertagespflegeperson über wichtige Besonderheiten, insbesondere über Allergien, Unverträglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen und besondere Unterstützungsbedarfe.
4. Mitwirkungspflichten der Eltern
Die Eltern verpflichten sich, alle für die Betreuung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
Gesundheitliche Veränderungen, relevante Vorkommnisse und mögliche Risiken für das Kind oder andere betreute Kinder sind zeitnah mitzuteilen.
Die Eltern achten auf pünktliche Bring- und Abholzeiten, kündigen Abwesenheiten möglichst frühzeitig an und stellen sicher, dass während der Betreuungszeit eine erreichbare Kontaktperson für Notfälle zur Verfügung steht.
5. Eingewöhnung
Die Eingewöhnung erfolgt in Abstimmung zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson. Sie orientiert sich am individuellen Entwicklungsstand und den Bedürfnissen des Kindes.
Die Eltern unterstützen die Eingewöhnung durch verlässliche Absprachen und eine möglichst kontinuierliche Teilnahme während der vereinbarten Eingewöhnungsphase.
Dauer und Ablauf werden individuell abgestimmt. Soweit erforderlich, werden hierzu ergänzende Vereinbarungen getroffen.
6. Verpflegung und persönliche Ausstattung
Die Regelungen zur Verpflegung werden im Betreuungsvertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung festgehalten.
Sofern ein monatlicher Beitrag für Snacks oder andere vereinbarte Verpflegungsleistungen vorgesehen ist, werden Betrag und Zahlungsweise gesondert vereinbart. Eine Zahlungspflicht besteht nur auf einer wirksamen vertraglichen Grundlage.
Die Eltern stellen die für den Betreuungsalltag erforderlichen persönlichen Gegenstände des Kindes bereit. Dazu können Wechselkleidung, wettergerechte Kleidung, Windeln und weitere individuell benötigte Artikel gehören.
Persönliche Gegenstände sollten nach Möglichkeit mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet sein.
7. Krankheit und Abwesenheit des Kindes
Die Eltern informieren die Kindertagespflegeperson unverzüglich, wenn das Kind krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen nicht an der Betreuung teilnehmen kann.
Bei ansteckenden Erkrankungen, Fieber oder einem deutlich beeinträchtigten Allgemeinzustand bleibt das Kind zu Hause, soweit dies nach den geltenden Vorschriften und den Empfehlungen der zuständigen Gesundheitsbehörden erforderlich ist.
Die Eltern informieren die Kindertagespflegeperson über bekannte ansteckende Erkrankungen, soweit dies für den Schutz der anderen Kinder und der Betreuungsperson erforderlich ist.
Die Wiederaufnahme der Betreuung richtet sich nach dem Gesundheitszustand des Kindes und den geltenden gesetzlichen Anforderungen. Erforderliche ärztliche Bescheinigungen bleiben vorbehalten.
Regelungen zur Vergütung bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit richten sich nach dem Betreuungsvertrag und den einschlägigen Vereinbarungen mit dem zuständigen Jugendamt.
8. Urlaub und Schließzeiten
Geplante Urlaubs- und Schließzeiten der Kindertagespflegeperson werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.
Die voraussichtlichen Schließzeiten sollen möglichst frühzeitig bekannt gegeben werden, damit die Eltern ihre Betreuung entsprechend organisieren können.
Ob und in welchem Umfang eine Ersatzbetreuung angeboten wird, richtet sich nach den bestehenden Vereinbarungen und den Regelungen des zuständigen Jugendamts. Eine Ersatzbetreuung kann nicht ohne entsprechende Zusage vorausgesetzt werden.
9. Vergütung und Kosten
Die Finanzierung der Kindertagespflege richtet sich nach den geltenden Bestimmungen des zuständigen Jugendamts und den individuellen Vereinbarungen.
Soweit das Jugendamt die laufenden Betreuungskosten übernimmt, gelten die entsprechenden Bewilligungen und Regelungen. Etwaige von den Eltern zu tragende Beiträge, insbesondere für Verpflegung oder zusätzliche vereinbarte Leistungen, werden im Betreuungsvertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung festgehalten.
Vereinbarte Zahlungen sind fristgerecht zu leisten. Änderungen der Kosten werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt und bedürfen, soweit erforderlich, einer wirksamen vertraglichen Grundlage.
10. Notfälle und medizinische Versorgung
In Notfällen ergreift die Kindertagespflegeperson die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Kindes. Bei Bedarf werden der Rettungsdienst und die Sorgeberechtigten verständigt.
Die Eltern stellen sicher, dass aktuelle Telefonnummern und Kontaktdaten weiterer berechtigter Kontaktpersonen vorliegen.
Medikamente werden nur nach vorheriger Absprache und unter Beachtung der geltenden rechtlichen Anforderungen verabreicht. Erforderliche schriftliche Anweisungen und gegebenenfalls ärztliche Angaben sind rechtzeitig vorzulegen.
11. Haftung und Versicherung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen Versicherungsbedingungen.
Die Eltern informieren die Kindertagespflegeperson über relevante Umstände, die zur Vermeidung von Schäden oder Gefahren beitragen können.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten der Kinder und ihrer Familien werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und für die Durchführung der Betreuung verarbeitet.
Informationen über die familiäre oder gesundheitliche Situation werden vertraulich behandelt und nur weitergegeben, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine wirksame Einwilligung besteht.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von Sternenhüpfer.
13. Beendigung des Betreuungsverhältnisses
Die Kündigung des Betreuungsverhältnisses richtet sich nach den im Betreuungsvertrag vereinbarten Fristen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigungen sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform erfolgen, sofern keine abweichenden zwingenden Vorgaben gelten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses stimmen die Eltern und die Kindertagespflegeperson die Rückgabe persönlicher Gegenstände sowie noch offene organisatorische Fragen ab.
14. Zusammenarbeit und Konfliktlösung
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson ist eine wichtige Grundlage für das Wohl des Kindes.
Fragen, Anliegen oder Unstimmigkeiten sollen möglichst frühzeitig und in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Bei Bedarf können die Eltern und die Kindertagespflegeperson gemeinsam prüfen, ob eine Beratung durch das zuständige Jugendamt sinnvoll ist.
15. Schlussbestimmungen
Es gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Sternenhüpfer – Kindertagespflege
Tübinger Straße 93
72666 Neckartailfingen
Telefon: 0172 / 86 35 482
Stand: Oktober 2026